Studienplatzbewerbung > Hochschulzugangsprüfung

Hochschulzugangsprüfung

Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung (Immaturen- oder Z-Prüfung)

 

Ein Weg, um auch ohne Abitur ein Studium an einer niedersächsischen Hochschule aufzunehmen, besteht über die Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung.

Die Prüfung (auch Immaturen- oder Z-Prüfung genannt) wird für einen selbst gewählten Studiengang abgelegt, unabhängig von der bisherigen beruflichen Ausrichtung. Vorab ist in der Regel eine längere Vorbereitung erforderlich, die von verschiedenen Einrichtungen der Erwachsenenbildung angeboten werden.
Für die Zulassung zur Prüfung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: in der Regel eine berufliche Ausbildung und anschließend mind. 2 Jahre entsprechende berufliche Tätigkeiten.

Die rechtlichen Vorgaben für die Prüfung sind durch das niedersächsische Kultusministerium in einer Verordnung festgelegt. Zuständig für die Prüfung ist das Niedersächsische Prüfungsamt für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung, das beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung in Hildesheim (NLQ) angesiedelt ist. Auf den zugehörigen Internetseiten finden Sie Informationen zur Prüfung, Anschriften vorbereitender Einrichtungen und den Zulassungsantrag.

 

plugin.tt_news ERROR:
No singlePid defined
plugin.tt_news ERROR:
No singlePid defined
plugin.tt_news ERROR:
No singlePid defined
Letzte Änderung: 26.01.2012