Fachwechsel
Wenn Sie das Studienfach (zum Beispiel von Architektur zu Geographie) oder den angestrebten Abschluss (zum Beispiel vom Diplom zum Bachelor) wechseln wollen, spricht man von einem Fachwechsel. Für den Fachwechsel müssen Sie sich zu den üblichen Terminen bewerben. Es gelten dieselben Bewerbungsfristen wie für Studienanfänger. Ist der neue Studiengang zulassungsfrei, ist der Fachwechsel problemlos möglich. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nehmen Sie wie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber an dem Auswahlverfahren teil. Erst wenn Sie in dem Auswahlverfahren für den neuen Studiengang einen Studienplatz bekommen, kann die Umschreibung erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben Sie in dem zuerst gewählten Studiengang eingeschrieben und melden sich regulär zurück. Sollte der Fachwechsel nicht klappen und Sie wollen nun in ihrem Studiengang nicht weiter studieren, können Sie sich noch bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn exmatrikulieren und bekommen den Studien- und Semesterbeitrag vollständig erstattet (nur nach Rückgabe der vollständigen Semesterunterlagen).
Ein Fachwechsel kann Auswirkungen auf den Erhalt von BAFöG haben, besonders wenn er nach dem zweiten Fachsemester erfolgt. BAFöG-Empfänger/innen sollten deshalb auf jeden Fall vor einem Fachwechsel die BAFöG-Beratung aufsuchen.
Eine Anrechnung von Studienleistungen hängt von der Einstufung der neuen Fakultät ab. Zuständig ist dafür in der Regel der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses beziehungsweise das Prüfungsamt.
- Was muss ich bei einem Fachwechsel beachten? FAQ der Leibniz Universität Hannover
- Welche erbrachten Leistungen werden mir bei einem Fachwechsel angerechnet?
- Antrag auf Fachwechsel mit Anrechnung von Studienleistung PDF-Datei des Immatrikulationsamtes


