Hochschulwechsel

Wollen Sie Ihr Studium an einer anderen Hochschule fortsetzen (Hochschulwechsel/Ortswechsel), müssen Sie sich direkt bei der neuen Hochschule für das entsprechend höhere Fachsemester (Studienfortsetzer) bewerben. Informationen über die Bedingungen und Fristen hierzu erhalten Sie an der jeweiligen Hochschule.

Studien- und Prüfungsleistungen aus Ihrer alten Hochschule werden an der neuen Hochschule anerkannt, wenn die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Die Anerkennung der Leistungen nimmt der/die Vorsitzende des jeweiligen Prüfungsausschusses beziehungsweise das Prüfungsamt vor.

An unserer Universität gibt es die folgende Regel: Ist ein Studiengang im ersten Semester zulassungsbeschränkt, so gilt dies auch für höhere Fachsemester. Hier können nur die unbesetzten Studienplätze (wieder) vergeben werden, dabei gilt: es können nur so viele Plätze vergeben werden wie frei geworden sind (Zugang gleich Abgang). Da die Zahl der gegebenenfalls frei gewordenen Studienplätze erst nach Ablauf der Rückmeldefrist ermittelt werden kann, werden die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide erst Anfang März beziehungsweise Anfang September versendet. In freien Studiengängen gibt es eine derartige Beschränkung der Studienplätze nicht.

Für zulassungsbeschränkte Fächer (Vergabeverfahren "Auswahl") ist eine Bewerbung zum Sommersemester bis zum 15.01. beziehungsweise zum Wintersemester bis zum 15.07. des Jahres möglich. Für freie Studiengänge können Sie sich zum Sommersemester bis zum 31.03. und zum Wintersemester 30.09. des Jahres einschreiben.
Die Exmatrikulation im alten Studiengang wird erst für die Immatrikulation im neuen Studiengang erforderlich.

Die unterschiedlichen Vergabeverfahren und Bewerbungstermine für die Leibniz Universität Hannover finden Sie unter:

Hier finden Sie eine Liste aller Studienmöglichkeiten und Hochschulen in Deutschland:

Letzte Änderung: 31.10.2012