Studienplatzbewerbung
Die Studienplatzbewerbung für einen Studienbeginn zum Wintersemester beginnt in der Regel Anfang Juni des Jahres. Je nach Hochschule, Studienfach und Anzahl der verfügbaren Studienplätze gibt es unterschiedliche Bewerbungs- und Auswahlverfahren, wobei zwischen zulassungsfreien (ohne Auswahlverfahren und ohne Numerus clausus) und zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit Auswahlverfahren und mit Numerus clausus) unterschieden wird. Für die meisten zulassungsbeschränkten Studiengänge endet die Bewerbungsfrist am 15.07. Bitte erkundigen Sie sich bei jeder Hochschule, die für Sie infrage kommt, nach den jeweiligen Auswahl- und Bewerbungsverfahren.
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Anlaufstelle für die Studienplatzbewerbung ist das Immatrikulationsamt oder das Studentensekretariat der jeweiligen Hochschule. Dort erhalten Sie alle Informationen, die Sie für eine Studienplatzbewerbung benötigen.
Freie Fächer
Alle Bewerber, die eine gültige Hochschulzugangsberechtigung haben und die sich fristgerecht einschreiben haben den Studienplatz sicher. Ein Auswahlverfahren nach Noten etc. findet nicht statt!
Zulassungsbeschränkte Fächer
In diesen Fächern gibt es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze, also müssen die Hochschulen die Bewerber in einem Auswahlverfahren auswählen. Nach welchen Kriterien (z.B. Noten, Wartezeit) die Studienplätze vergeben werden, regelt eine Zugangsordnung.
NC-Verfahren
Bei den meisten Studiengängen werden 80-90% der Studienplätze nach dem Kriterium Leistung/Note vergeben. Dabei zählt nicht allein der Abiturschnitt: es wird eine sogenannte Auswahl- oder Verfahrensnote aus der Abiturdurchschnittsnote und einigen ausgewählten Schulnoten errechnet. Anschließend werden alle Bewerbungen anhand dieser Auswahlnote in eine Rangfolge gebracht. Das heißt, die Bewerber/innen mit den besten Auswahlnoten kommen auf der Bewerberliste weiter nach oben, die mit den schlechteren Noten weiter nach unten. Die Studienplätze werden dann nach dieser Bewerberliste vergeben. Der NC (Numerus clausus) eines Studienganges ist die Auswahlnote des letzten Bewerbers, der einen Studienplatz erhalten hat. Der NC wird also nicht vorher festgelegt, sondern ist immer das Ergebnis des Auswahlverfahrens und somit NICHT vorhersagbar! Dieser Wert kann lediglich für das nächste Auswahlverfahren als Richtwert dienen.
Die übrigen Studienplätze werden nach Wartesemestern vergeben. Wartesemester sind die Semester (=Halbjahre), in denen nach dem Abitur nicht in Deutschland studiert wurde. In diesem Vergabeverfahren wird ebenfalls eine Rangliste erstellt, wobei hierbei die Bewerber/innen ganz oben auf der Liste stehen, die die meisten Wartesemester haben.
Hochschulstart
Hochschulstart (ehemals ZVS) vergibt die Studienplätze für die Fächer Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Diese Fächer sind so beliebt, dass sie in einem bundesweit koordinierten Verfahren vergeben werden. Alle Informationen zur Bewerbung für diese Fächer finden Sie auf der Internetseite von Hochschulstart.
Fächer mit besonderen Auswahlverfahren
Für einige Studienfächer gelten andere Bewerbungsfristen, oder es müssen zusätzliche Bescheinigungen oder Leistungen für die Zulassung erbracht werden.
In künstlerischen und musischen Studiengängen gibt es praktische Eignungsprüfungen. Dies kann ein Vorspiel oder eine Präsentationsmappe sein. Die Anmeldefrist endet in der Regel bereits im Frühjahr vor Studienbeginn.
Für das Studienfach Sport muss die sportliche Eignung nachgewiesen werden, z.B. durch eine praktische Eignungsprüfung. Auch hier ist die Anmeldefrist im Frühjahr vor Studienbeginn.
Wer Sprachen studieren möchte, muss häufig Sprachkenntnisse nachweisen. Dies erfolgt z.B. über Schulnoten, Auslandsaufenthalte oder das Bestehen gängiger Sprachprüfungen.
In ingenieurwissenschaftlichen und sozialen Studienfächern ist häufig ein Vorpraktikum vorgesehen. Zum Teil ist ein solches Vorpraktikum Voraussetzung für die Einschreibung, in einigen Studiengängen kann es auch während des Studiums nachgeholt werden. Sie sollten sich diesbezüglich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule erkundigen.


