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Studieren mit Handicap und/oder chronischer Erkrankung

Eine Behinderung oder chronische Erkrankung bedeutet für die betroffenen Studierenden oft ein Studium unter erschwerten Bedingungen. Diese können sich in vielerlei Hinsicht zeigen, zum Beispiel sind Räume schlecht zu erreichen, Prüfungszeiten zu kurz oder bestimmte Arbeitsschritte sind aufgrund einer Medikamenteneinnahme nicht oder nur eingeschränkt durchführbar.

Es ist selbstverständlich und zudem gesetzlich festgelegt, dass niemand aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen Nachteile in seinem Studium erfahren darf. Dazu gibt es klare Bestimmungen, die eine Chancengleichheit der Studierenden gewährleisten sollen. Diese Bestimmungen sind jedoch manchmal verschieden auslegbar oder können einen Nachteil nicht ausreichend ausgleichen. Dann muss im Einzelfall geschaut werden, ob und wie geholfen werden kann.

Wenn Sie durch eine Behinderung oder chronische Erkrankung beeinträchtigt sind, sollten Sie sich nicht scheuen, die Möglichkeiten des Nachteilsausgleiches wahrzunehmen oder sich Unterstützung zu allen Fragen rund ums Studium zu holen.

Neu: Ausleihen von Stehhilfen

Krankheitsbedingt fällt es manchen Studierenden schwer, oder es ist ihnen gar nicht möglich, längere Zeit zu stehen. Das kann bei Laborpraktika o.ä. Studienleistungen zu (studien-)organisatorischen Schwierigkeiten führen. Um es den betroffenen Studierenden zu ermöglichen, ihr Praktikum unter für sie besseren Bedingungen absolvieren zu können, wurden zwei stabile Stehhilfen angeschafft, die von den betroffenen Studierenden ausgeliehen werden können. 

Wer Interesse hat, wendet sich bitte an Christiane Stolz (ZSB), die Ansprechpartnerin für das Studium mit Behinderung.

Chancengleichheit in Prüfungssituationen

Behinderungen oder chronische Erkrankungen können zu Benachteiligungen bei dem Erbringen von Studien- oder Prüfungsleistungen führen. Das Ziel eines Nachteilsausgleiches ist, diese Benachteiligung durch eine Modifikation der zu erbringenden Studien- oder Prüfungsleistungen auszugleichen. Wer einen Nachteilsausgleich beantragen und wie dieser aussehen kann, sind den Erklärungen zum Nachteilsausgleich zu entnehmen. Das Verfahren ist unkompliziert, indem ein Antrag einmalig gestellt und beim Prüfungsausschuss, bzw. dem Studiendekanat hinterlegt wird. Weitere Erklärungen und der Antrag selbst sind hier zu finden:

Ansprechpartner & Adressen

In den nachfolgenden Links erfahren Sie, an wen Sie sich mit welchen Fragen wenden können:

Letzte Änderung: 01.02.2012