Studienplatzbewerbung
Die Studienplatzbewerbung beginnt in der Regel Anfang Juni des Jahres für einen Studienbeginn zum 1. Oktober / Wintersemester. Je nach Hochschule, Studienfach und Anzahl der verfügbaren Studienplätze gibt es unterschiedliche Bewerbungs- und Auswahlverfahren und Fristen. Für viele zulassungsbeschränkte Studiengänge endet die Bewerbungsfrist am 15.07. Bitte erkundigen Sie sich bei jeder Hochschule, die für Sie infrage kommt nach den jeweiligen Auswahl- und Bewerbungsverfahren.
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Anlaufstelle für die Studienplatzbewerbung ist das Immatrikulationsamt oder Studentensekretariat der jeweiligen Hochschule. Dort erhalten Sie alle Informationen, die Sie für Studienplatzbewerbung benötigen.
Freie Fächer
Alle, die sich fristgerecht bewerben und eine gültige Hochschulzugangsberechtigung haben, werden eingeschrieben. Der Studienplatz ist sicher.
Zulassungsbeschränkte Fächer
In diesen Fächern gibt es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze, also müssen die Hochschulen die Bewerber auswählen. Nach welchen Kriterien die Studienplätze vergeben, werden regelt eine Zugangsordnung.
NC - Verfahren
80-90% der Studienplätze werden nach dem Kriterium Leistung/Auswahlnote vergeben. Alle Bewerbungen werden nach Auswahlnote in eine Rangfolge gebracht. Das heißt, die Besseren kommen auf der Bewerberliste weiter nach oben, die Schlechteren weiter nach unten. Die Studienplätze werden dann nach dieser Bewerberliste vergeben. Der NC (Numerus clausus) ist die Auswahlnote der letzten Bewerberin oder des letzten Bewerbers, die oder der einen Studienplatz erhalten hat. Das heißt, der NC wird nicht vorher festgelegt, sondern ist das Ergebnis des Auswahlverfahrens. Dieser Wert kann in der Regel für das nächste Auswahlverfahren als Richtwert dafür dienen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, einen Studienplatz zu bekommen. Schwankungen bis +/- 0,3 sind möglich, größere Abweichungen selten.
Hochschulstart
Hochschulstart (ehemals ZVS) vergibt die Studienplätze für die Fächer Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Diese Fächer sind so beliebt, dass Sie in einem bundesweit koordinierten Verfahren vergeben werden. Alle Informationen zur Bewerbung für diese Fächer finden auf der Internetseite von Hochschulstart.
Fächer mit besonderen Auswahlverfahren
Für einige Studienfächer gelten andere Bewerbungsfristen, oder es müssen zusätzliche Bescheinigungen oder Leistungen für die Zulassung erbracht werden.
In künstlerischen und musischen Studiengängen gibt es praktische Eignungsprüfungen. Dies kann ein Vorspiel oder eine Mappe die Ihre Arbeit präsentiert sein. Die Anmeldefrist für diese ist im Frühjahr vor Studienbeginn.
Für das Studienfach Sport ist eine praktische Eignungsprüfung häufig vorgesehen, auch hier ist die Anmeldefrist im Frühjahr vor Studienbeginn.
Wer Sprachen studieren möchte, muss häufig Sprachkenntnisse oder fortgeschrittene Sprachkenntnisse nachweisen. Dies erfolgt über das Bestehen gängiger Sprachprüfungen, der Nachweis wird dann der Bewerbung beigefügt.
In ingenieurwissenschaftlichen und sozialen Studienfächern ist häufig ein Vorpraktikum vorgesehen. Zum Teil ist ein solches Vorpraktikum Voraussetzung für die Einschreibung, in der Regel jedoch nicht. Das Vorpraktikum muss dann zu einem festgelegten Zeitpunkt im Studium nachgewiesen werden. Da davon ausgegangen wird, dass das Praktikum vor dem Studium absolviert wurde ist im Studium keine Zeit mehr dafür eingeplant.


