Studieren ohne Abitur
Wenn Sie sich für ein Studium an der Leibniz Universität interessieren, aber kein Abitur besitzen, sollten Sie sich über die weiteren Zugangswege zum Studium informieren: viele Wege führen in Niedersachsen zu einem Hochschulstudium. Die Regelungen sind im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) festgelegt (§18 NHG):
Die Fachhochschulreife ermöglicht ein Studium auch an Universitäten, wenn der gewünschte Studiengang inhaltlich die absolvierten Schwerpunkte der Vorbildung fortführt.
Geregelte berufliche Weiterbildungen im Umfang von mind. 400 Std. (Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in u.ä.) ermöglichen ein Studium in allen Fachrichtungen.
Eine abgeschlossene mind. 3-jährige Berufsausbildung und anschließend mind. 3 Jahre Ausübung des Berufes ermöglichen den Zugang in fachlich entsprechende Studiengänge.
Wer 5 Jahre berufliche Tätigkeiten oder eine mind. 2-jährige berufliche Ausbildung und anschließend eine entsprechende Berufstätigkeit von 2 Jahren nachweist, kann auch durch eine Prüfung eine auf das gewünschte Studienfach bezogene Hochschulzugangsberechtigung erwerben (Immaturenprüfung, Z-Prüfung).


