Zweitstudium
Ein Zweitstudium liegt dann vor, wenn Sie bereits ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben und einen weiteren grundständigen Studiengang aufnehmen. Ein Masterstudium, das den vorherigen Erwerb eines Bachelor-Abschlusses voraussetzt, gilt dagegen nicht als Zweitstudium.
Folgende Hinweise sollten Sie bei einem Zweitstudium beachten:
Falls Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben wollen
Es gelten hierfür folgende Einschränkungen: Es steht nur eine begrenzte Anzahl der Studienplätze für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber zur Verfügung. Kriterien für die Auswahl sind die Durchschnittsnote des Abschlusses des Erststudiums und die Gründe, die Sie für Ihr Vorhaben anführen. Für beide Kriterien werden Punkte vergeben, diejenigen mit den höchsten Punktzahlen haben die besten Chancen, einen Studienplatz zu bekommen. Ausführliche Informationen über mögliche Begründungen und ihre Bewertung erhalten Sie bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (Hochschulstart.de). Sie gelten auch für die zulassungsbeschränkten Studiengänge, die von den Hochschulen selbst vergeben werden.
Zulassungsfreie Studiengänge
In zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich auch als Zweitstudienbewerberin oder -bewerber ohne zulassungsrechtliche Probleme immatrikulieren.
Langzeitstudiengebühren
Für die Berechnung von Langzeitstudiengebühren werden die bereits absolvierten Studienzeiten des Erststudiums mitgezählt. Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung nach BAföG nur für eine Erstausbildung geleistet (§ 7 Abs. 1 BAföG), außer zum Beispiel wenn ein weiteres Studium für die Aufnahme eines angestrebten Berufes rechtlich erforderlich ist.
Weitere wichtige Infos
- Hochschulstart (ehemals ZVS) Informationen zum Vergabeverfahren für ein Zeitstudium
- Hochschulstart: Die Zulassung zum Zweitstudium (Merkblatt) (Stand 10.2011)
- Zusätzliches Antragsformular bei der Bewerbung für ein zulassungsbeschränktes Zweitstudium an der Leibniz Universität


